Das sollten Sie wissen
Ablauf
Einstieg und Therapieverlauf
Ein strukturierter Beginn und ein vertrauensvoller Verlauf stehen im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit. Die ersten probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihrer individuellen Anliegen. Schritt für Schritt planen wir Ihre Therapie und passen die Häufigkeit der Termine flexibel an Ihre Bedürfnisse an.
1.
Kontaktaufnahme per Telefon / E-Mail
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Nach unserem Telefonat oder einer eventuellen Bedenkzeit können Sie bei passender Terminlage eine Zusammenarbeit mit mir beginnen. Dann lassen sich erste Termine vereinbaren, um Ihre Anliegen anzugehen.
2.
Probatorische Sitzungen
Die ersten Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der gemeinsamen Therapieplanung. Wir stellen Ihre Biografie, Entwicklungsziele und Wünsche in den Mittelpunkt, um zu klären, ob Sie sich mit meinem therapeutischen Vorgehen wohl und gut aufgehoben fühlen.
3.
Vereinbarungen weiterer Termine
Nach den probatorischen Terminen vereinbaren wir alle weiteren Sitzungen flexibel, passend zu Ihrem Wochenplan. Üblicherweise beginnen wir mit wöchentlichen oder 14-tägigen Abständen, die sich Ihrem Bedarf entsprechend anpassen lassen, um Ihre Ziele zu erreichen.
4.
Abschluss unserer Zusammenarbeit
Der Abschluss unserer Zusammenarbeit richtet sich nach dem Erreichen Ihrer Therapieziele. Die letzten Sitzungen sind präventiv ausgerichtet und sollen Ihre Sicherheit im Alltag mit neuen Denk- und Handlungsstrukturen stärken.
Therapie- und Beratungssitzungen
Therapie- und Beratungssitzungen umfassen jeweils 55 Minuten. Mit der sich anschließenden Terminfindung beträgt die Dauer eines Termins somit eine Stunde.
Ausführliche Informationen
Therapie- und Beratungssitzungen umfassen jeweils 55 Minuten. Mit der sich anschließenden Terminfindung beträgt die Dauer eines Termins somit eine Stunde.
Das Honorar für diese Zeit beträgt € 90,00. Der Betrag wird jeweils am Ende der Sitzung per EC-Kartenzahlung oder im Vorfeld des Termins mittels Überweisung beglichen. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz in aller Regel nicht. Bei privaten Versicherern oder der Beihilfe kann sich eine Nachfrage Ihrerseits lohnen, da oftmals etwa 80% eines Psychotherapie-Honorars nach Heilpraktikergesetz übernommen werden.
Ausfallhonorar
Sollten Sie zu einem verabredeten Termin nicht erscheinen können, so ist es erforderlich, diesen am Vortag des Termins vor Praxisbeginn (8.00 Uhr) telefonisch (05402 691 9 672) oder per E-Mail (info@psychotherapie-os.de) abzusagen. Bei späterer Mitteilung oder Nicht-Erscheinen muss das Stundenhonorar in gewöhnlicher Höhe berechnet werden.
Schweigepflicht und Umgang mit Informationen
Die Wahrnehmung Ihrer Therapie- oder Beratungssitzungen wird weder Ihren (Kranken-)Versicherern, noch für eventuelle Arbeitgeber aktenkundig. Somit besteht für Sie die Sicherheit, nicht therapiebedingt in eine erhöhte Risikogruppe eingestuft zu werden und eventuelle Nachteile bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen oder Verbeamtungsvorgängen zu erfahren. Dies ist einer der Vorteile, der sich für Sie aus dem Zusammenhang ergibt, wenn Sie sich als sogenannte Selbstzahler:in und nicht durch die Kostenübernahme eines Versicherungsträgers in Therapie oder Beratung begeben.